Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Bereich Restaurantbetrieb Badnerland

§1. Geltungsbereich
1.Diese Geschäftsbedingungen gelten für die Leistungen der Team Badnerlandhalle (im weiteren Restaurant /Seminarräumen/Ausser Haus Catering), die vom Kunden (im weiteren Veranstalter genannt) beauftragt werden.
2. Diese Geschäftsbedingungen gelten ferner für Verträge über die mietweise Überlassung von Veranstaltungsräumen in allen Raumen die zur Durchführung von Veranstaltungen wie Geburtstagfeier, Hochzeiten, Firmenfeiern, Tagungen etc. sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen der Team Badnerland
3.Für den Vertrag gelten ausschließlich die AGB; andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Die folgenden Bedingungen gelten für Seminarräumen Reservierungen und   Veranstaltungen ab 10 Personen.
§2. Angebote, Vertragsabschluss und Vertragsänderungen
1.Mündliche oder fernmündliche Angebote für Leistungen gelten nur, wenn sie von uns unverzüglich schriftlich bestätigt werden. Reservierungen von Räumlichkeiten für Veranstaltungen und etc. werden ebenfalls erst durch unsere schriftliche Bestätigung bindend.
2. Ist der Kunde nicht der Veranstalter selbst oder wird vom Veranstalter ein gewerblicher Vermittler in Anspruch genommen, so haften diese zusammen mit dem Veranstalter gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.
3. Mitbringen von Speisen und Getränken Grundsätzlich darf der Veranstalter keine Speisen und Getränke zur Veranstaltung mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit dem Restaurant. In diesen Fällen wird ein Betrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet.
§3. Leistungen, Preise, Zahlung und Aufrechnung
1. Das Restaurant Badnerland ist verpflichtet, die vom Veranstalter bestellten und von Gastronomie zugesagten Leistungen zu erbringen.
2. Alle Preise sind unverbindlich, somit bleiben Preisänderungen und –Anpassungen vorbehalten. Mit der Schriftlichkeit des Veranstaltungsvertrages werden die Preise verbindlich.
3. Restaurant Badnerland ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
4. Die Preise verstehen sich inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 7% bzw 19%.
5. Wurde Zahlung auf Rechnung vereinbart, so ist der Kunde verpflichtet, die Rechnung innerhalb 7 Tagen nac Rechnungseingang zu begleichen.
§4. Stornierungen, Abbestellung,
1. Unsere Kunden können mit uns vereinbarte Leistungen sowie die Reservierung von Räumlichkeiten für Veranstaltungen und Gatering bis eine Monate vor dem vereinbarten Leistungs- oder Lieferungszeitpunkt bzw. der Veranstaltung kostenfrei stornieren.
2. Bei einer Abbestellung einer gebuchten Veranstaltung oder Seminarräumen fallen folgende Gebühren an:
– bis 4 Wochen vor der Veranstaltung/Seminare kostenfrei
– bis 10 Tage vor der Veranstaltung/Seminare 25% des Essenspreises/Raummiete
– bis 5 Tage vor der Veranstaltung 50% des Essenspreises/Raummiete
– weniger als  3 Tage vor der Veranstaltung/Seminare 100% des Essenspreises/Raummiete
- Alles in Schriflische Form per Post oder Email: restaurantbadnerland@web.de
§5. Beschädigung und -Haftung
1. Für Beschädigung oder Verlust oder Diebstahl an Einrichtung oder Inventar, die während der Veranstaltung verursacht werden haftet der Besteller, ohne dass es eines Nachweises des Verschuldens durch das Restaurant bedarf.
2. Für die Garderobe übernimmt die Team Gastronomie keine Haftung
§6. Pflichten des Kunden bei Benutzung unserer Räumlichkeiten
1. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen. Wir sind berechtigt dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Wegen möglicher Beschädigungen unseres Gebäudes und/oder Inventars sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit uns abzustimmen. Wir können dem Kunden die Einbringung von Dekorations- oder Veranstaltungsmitteln gleich welcher Art untersagen, wenn diese unserer sachgerechten Einschätzung nach nicht mit den gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen für die Nutzung unserer Räumlichkeiten übereinstimmen oder wenn diese vertraglichen Regelungen mit unseren Vermietern oder Verpächtern widersprechen. Der Kunde kann aus die- ser Untersagung keine Rechte geltend machen. Die mitgebrachten Ausstellungs- oder sonstigen Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen.
2. Bei Veranstaltungen darf grundsätzlich bis 1.00 Uhr Musik gespielt werden, danach darf die Raumlautstärke nicht überschritten werden.Die Veranstaltung selbst ist um 2:00 Uhr zu beenden.
§7. Datenverarbeitung und Datenschutz
Der Veranstalter ist mit Zustimmung des Restaurants berechtigt, eigene Telefon-, E-Mail,- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann das Restaurant eine Anschlussgebühr verlangen.
§8. Gema
Alle Musikveranstaltungen müssen vom Veranstalter vorab der Gema gemeldet werden. Die Gebühren der Gema trägt der Veranstalter. Das Restaurant wird vom Veranstalter bezüglich aller Forderungen der Gema freigestellt.
§9. Schlussbestimmungen
1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns gilt materielles deutsches Recht.
2. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen nicht berührt.
3. Die Abrechnung erfolgt ausschließlich über Restaurant Badnerland

Stand: Mai 2018